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Fortbildung für Betreuungsassistenten

Im neuen Gesetz nach § 87b Abs. 3 regelt dieser für alle ungelernt Pflegenden die

jährliche Pflichtfortbildung für Betreuungsassistenten nach §53c / §43b SGB XI

(Refresher Kurs Betreuungsassistenz in der Pflege).

 

Diese 16 Pflichtstunden müssen jährlich durch den Arbeitgeber bei den Pflegekassen nachgewiesen werden.

Sie können als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Inhouseschulungen oder Webinare bei uns absolvieren.

 

 

Das erste Seminar für 2022 ist geplant und wird mit dem Erreichen von 8 Teilnehmern beginnen.

Die Seminare werden für ortsansässige in der Präsenz stattfinden, können alternativ aber auch als Webinarform wahrgenommen werden. Letzteres ist ebenfalls die Absicherung im Rahmen einer Kontaktbeschränkung o. ä. in Bezug auf die Corona Pandemie.

 

 

Mögliche Themen entnehmen Sie bitte dem Fortbildungskatalog oder weitere aus nachfolgender Auflistung:

  • Beschäftigungsangebote Spielerisch im Pflegealltag
  • Beschäftigungstherapien
  • Bewegung von Kopf bis Fuß für die Praxis
  • Beziehungsgestaltung in der Pflege mit dem Schwerpunkt Demenz
  • Ernährungsmanagement
  • Grundlagen der Pflege von Menschen mit Demenz
  • Konzepte und praktische Empfehlungen zur Pflege und Begleitung von Menschen mit Demenz in der Altenpflege
  • Kommunikation mit Bewohnern und Angehörigen
  • Stressmanagement
  • Nähe und Distanz in der Pflege
  • Patientenrecht
  • Praktische Hilfen für die Arbeit mit Menschen mit Demenz
  • Schlaf und Schlafstörungen
  • Umgang mit Beschwerden
  • u. v. m.

 

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