Wer immer macht, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist."
(H. Ford)
Im neuen Gesetz nach § 87b Abs. 3 regelt dieser für alle ungelernt Pflegenden die
jährliche Pflichtfortbildung für Betreuungsassistenten nach §53c / §43b SGB XI
(Refresher Kurs Betreuungsassistenz in der Pflege).
Diese 16 Pflichtstunden müssen jährlich durch den Arbeitgeber bei den Pflegekassen nachgewiesen werden.
Sie können als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Inhouseschulungen oder Webinare bei uns absolvieren.
Das erste Seminar für 2022 ist geplant und wird mit dem Erreichen von 8 Teilnehmern beginnen.
Die Seminare werden für ortsansässige in der Präsenz stattfinden, können alternativ aber auch als Webinarform wahrgenommen werden. Letzteres ist ebenfalls die Absicherung im Rahmen einer Kontaktbeschränkung o. ä. in Bezug auf die Corona Pandemie.
Mögliche Themen entnehmen Sie bitte dem Fortbildungskatalog oder weitere aus nachfolgender Auflistung:
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