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Fortbildung für Praxisanleiter

Praxisanleiter nach § 4 Abs. 3 der PflAPrV

Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter stehen vor vielfältigen Herausforderungen. Mit dem Pflegeberufegesetz vom 01. Januar 2020 (§ 4 Abs. 3 der PflAPrV), sind Praxisanleiter*innen verpflichtet, ihre Kenntnisse durch kontinuierliche berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich aufzufrischen und zu vertiefen. Hierbei ist unabhängig, ob die Ursprungsqualifikation zum PA 200 oder 300 Stunden betragen hat. Dadurch werden sie (weiterhin) befähigt, ihre Rolle als Praxisanleiter/in verantwortungsvoll und souverän auszuüben.


Erfüllen Sie diese Fortbildungsvoraussetzungen mit unseren Seminaren - flexibel als online Seminar oder als Inhouse-Schulung. Als Bestätigung erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat.

 

Zeitraum:

 

 

Kosten:

 

 

Fortbildungsinhalte:

Im Folgenden finden Sie Themen, die unsere Dozenten anbieten. Wir gehen aber gerne auf Ihre individuellen Themenvorschläge ein, damit Sie den größtmöglichen Nutzen für Ihre Mitarbeiter erzielen. 

 

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Methoden:

Einzelarbeit, Theorie, Praktische Übungen, Rollenspiele uvm.

 

Dozent/en:

Dozenten mit langjähriger Erfahrung in Pflege und Bildung

 

Abschluss:

Jeder Teilnehmer erhält ein Teilnahmezertifikat

 

 

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