Wer immer macht, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist."
(H. Ford)
Im neuen Gesetz nach § 87b Abs. 3 regelt dieser für alle ungelernt Pflegenden die
jährliche Pflichtfortbildung für Betreuungsassistenten nach §53c / §43b SGB XI
(Refresher Kurs Betreuungsassistenz in der Pflege).
Diese 16 Pflichtstunden müssen jährlich durch den Arbeitgeber bei den Pflegekassen nachgewiesen werden.
Sie können als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Inhouseschulungen oder Webinare bei uns absolvieren.
Die Seminare werden für ortsansässige in der Präsenz stattfinden, können alternativ aber auch als Webinarform wahrgenommen werden.
Mögliche Themen entnehmen Sie bitte dem Fortbildungskatalog oder weitere aus nachfolgender Auflistung:
Beschäftigungsangebote Spielerisch im Pflegealltag
Beschäftigungstherapien
Bewegung von Kopf bis Fuß für die Praxis
Beziehungsgestaltung in der Pflege mit dem Schwerpunkt Demenz
Ernährungsmanagement
Grundlagen der Pflege von Menschen mit Demenz
Konzepte und praktische Empfehlungen zur Pflege und Begleitung von Menschen mit Demenz in der Altenpflege
Kommunikation mit Bewohnern und Angehörigen
Stressmanagement
Nähe und Distanz in der Pflege
Patientenrecht
Praktische Hilfen für die Arbeit mit Menschen mit Demenz
Schlaf und Schlafstörungen
Umgang mit Beschwerden
u. v. m.
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